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Verfahren, Finanzierung, Grenzen

Über die Redaktion von onlinecasinotest.de

Wer hinter den Prüfberichten steht, wie sich die Seite finanziert, was sie prüfen kann und was nicht. Ohne Formulierungen, die nichts belegen.

Stand: August 2026 Nur GGL-Anbieter Redaktion onlinecasinotest.de
Aufgeschlagenes Notizbuch, Stoppuhr, Smartphone und Kaffeetasse auf einem dunklen Schreibtisch

Diese Seite prüft Online Casinos mit deutscher Erlaubnis. Sie tut das nach einem Verfahren, das offenliegt, und sie sagt bei jeder Zahl, woher sie kommt. Das ist der ganze Anspruch, und er ist absichtlich klein gehalten: eine Testseite, die mehr verspricht, verspricht meist etwas, das sie nicht belegen kann.

Wie gearbeitet wird

Für jeden Prüfbericht wird ein reguläres Konto eröffnet und eigenes Geld eingezahlt. Keine gestellten Testguthaben, keine VIP-Zugänge, keine Konten, die der Anbieter kennt oder vorbereitet hat. Danach laufen dieselben acht Schritte in derselben Reihenfolge, mit demselben Testbetrag. Nur so sind zwei Bewertungen vergleichbar.

Die Gesamtnote ist ein gewichteter Mittelwert aus acht Einzelnoten. Die Gewichte stehen offen und sind für jeden Anbieter identisch. Wer sie anders setzen würde, kann das in der Vergleichstabelle auf der Startseite tun, und die Reihenfolge rechnet sich neu. Das komplette Verfahren steht unter So testen wir.

Wie sich die Seite finanziert

Über Provisionen. Wenn ein Besucher über einen gekennzeichneten Link ein Konto eröffnet, kann daraus eine Vergütung entstehen. Das ist im Affiliate-Bereich der Normalfall, und es ist genau der Punkt, an dem Testseiten ihre Glaubwürdigkeit verlieren, wenn die Reihenfolge daran hängt.

Hier hängt sie nicht daran, und das ist keine Absichtserklärung, sondern eine Eigenschaft der Rechnung: Die Gesamtnote entsteht aus acht Einzelnoten mit festen Gewichten. Eine Provision kann keine dieser Zahlen verändern. Wer nachrechnen will, findet in jedem Steckbrief die Tabelle aus Kriterium, Gewicht und Beitrag — derzeit mit den Gewichten und ohne Werte, weil noch kein Prüflauf protokolliert ist.

Was daraus folgt: Ein Anbieter kann keine Platzierung kaufen, keinen Textentwurf vorab lesen und keine Passage streichen lassen. Findet ein Test einen Mangel, steht er im Bericht, auch wenn der Anbieter insgesamt gut abschneidet.

Was diese Seite nicht kann

Von außen lässt sich nicht prüfen, ob ein Anbieter Spielerguthaben getrennt vom Betriebsvermögen führt, wie seine Systeme abgesichert sind oder was intern mit Spieldaten passiert. Wo solche Punkte in einem Bericht auftauchen, stehen sie als Angabe des Anbieters und nicht als Ergebnis. Diese Trennung wird konsequent gemacht, auch wenn sie einen Bericht weniger vollständig aussehen lässt.

Ebenso ist jede Auszahlungszeit eine Einzelmessung. Sie sagt, wie es in diesem Durchlauf war, nicht wie es immer sein wird. Deshalb trägt jedes Ergebnis sein Datum, und deshalb werden Prüfläufe wiederholt.

Und: Diese Seite ist keine Rechtsberatung und keine Suchtberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall ist ein Anwalt zuständig. Wenn Glücksspiel selbst zum Problem geworden ist, hilft das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit kostenlos und anonym unter 0800 1 37 27 00.

Warum es keine Namen unter den Berichten gibt

Ein Prüfbericht steht und fällt mit dem Verfahren dahinter, nicht mit einer Byline. Eine erfundene Fachperson mit erfundenen Qualifikationen wäre einfach zu bauen und wäre exakt das Gegenteil von dem, was diese Seite behauptet zu sein. Deshalb zeichnet die Redaktion, bis eine reale Person die Prüfläufe namentlich verantwortet.

Der aktuelle Stand

Die Prüfläufe für die gelisteten Anbieter sind noch nicht protokolliert. Solange das so ist, tragen die betroffenen Seiten einen sichtbaren Hinweis, und die dort gezeigten Zeiten und Noten sind keine Messergebnisse. Ein Bericht, dessen Prüflauf nicht dokumentiert ist, geht nicht als fertiger Bericht online.

Wer Hinweise zu einem Anbieter hat, erreicht die Redaktion über das Kontaktformular. Der verantwortliche Anbieter der Seite steht im Impressum.

Häufige Fragen

Wer schreibt die Prüfberichte?

Die Redaktion, ohne persönliche Byline. Ein Prüfbericht steht und fällt mit dem protokollierten Verfahren, nicht mit einem Namen darunter. Erst wenn eine namentlich zeichnende Person die Prüfläufe verantwortet, wird ein Name genannt.

Wie finanziert sich die Seite?

Über Provisionen, wenn ein Besucher über einen gekennzeichneten Link ein Konto bei einem Anbieter eröffnet. Das ist der übliche Weg in diesem Bereich, und er ist nur dann unproblematisch, wenn die Reihenfolge nicht davon abhängt. Weil die Gesamtnote hier ein gewichteter Mittelwert aus offengelegten Einzelnoten ist, lässt sie sich nicht durch eine Provision verschieben.

Kann ein Anbieter eine Platzierung kaufen?

Nein. Anbieter erhalten den Text nicht vor der Veröffentlichung, können keine Passagen streichen lassen und keine Position bestellen. Die Reihenfolge ergibt sich aus der Rechnung; wer sie ändern will, kann in der Vergleichstabelle die Gewichte verschieben.

Warum werden nur Anbieter mit deutscher Erlaubnis bewertet?

Weil bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis im Streitfall keine deutsche Aufsicht zuständig ist. Eine Bewertung wäre damit eine Empfehlung ohne Rückfallebene. Anbieter ohne Eintrag im GGL-Verzeichnis werden nicht getestet, nicht bewertet und nicht verlinkt.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Die Seite beschreibt den Rechtsrahmen, soweit er für die Einordnung eines Angebots nötig ist. Für einen konkreten Fall ist ein Rechtsanwalt zuständig, bei allgemeinen Verbraucherfragen auch eine Verbraucherzentrale.